Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt die Bundesregierung kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Die Richtlinie bezweckt u.a. durch die Förderung strategischer Maßnahmen, Anreize zur Erschließung von Treibhausgasminderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen mit Blick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität zu realisieren.
Im Rahmen der NKI werden über die Kommunalrichtlinie (KRL) Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld gefördert. Dabei können Förderanträge für strategische oder investive Förderschwerpunkte gestellt werden. Expliziert wird dabei die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit gefördert.
Gefördert wird eine Einstiegs- und Orientierungsberatung für das Themen-feld Klimaschutz. Die Beratung erleichtert Ihnen den Einstieg in den kommunalen Klimaschutz, da Sie mit vergleichsweise wenig Aufwand verbunden ist. Gemeinsam mit uns entwickeln Sie schnell umsetzbare und wirkungsvolle Klima-schutzmaßnahmen und setzen diese um.
Und so geht´s:
Gefördert wird eine Fokusberatung in einem spezifischen Handlungsfeld im kommunalen Klimaschutz. Der Förder-bereich richtet sich an Antrags-steller die bereits über erste Erfahrungen verfügen. Gemeinsam mit Ihnen untersuchen wir konkrete Fragestellungen zu Fokusthemen und entwickeln daraus konkrete Klima-schutzmaßnahmen.
Und so geht´s:
Gefördert wird die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts. Ein integriertes Klimaschutzkonzept umfasst alle klimarelevanten Handlungsfelder einer Organisation. Es richtet sich an alle Antragssteller die komplexe Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen in verschie-denen Handlungsfeldern aufweisen.
Und so geht´s: